Nach 19 Stundenverhandlung konnten die Tarifgemeinschaft Zeitarbeiter der Einzelgewerkschaft beim Deutsch Gewerkschaftsbund (DGB) gemeinsam mit der arbeitgeberseitige Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) bestehend aus den Zeitarbeitgeberverbänden Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen  (iGZ) und Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister(BAP) einen neuen Tarifabschluss erzielen. Damit erhöht sich das Stundenentgelte für Fachkräfte ab Entgeltstufe 3 (abgeschlossene Berufsausbildung) bis 9 (Akademiker) mit Wirkung zum 1. April 2023. Vorausgegangen dieser Verhandlungen war die Erhöhung des tariflichen Mindestlohns der Entgeltstufe (EG) 1 bis 2b im Oktober 2022.

Erste Erhöhung im April 2023, die Zweite Erhöhung folgt im Januar 2024

EntgeltstufenAktuell gültigAb 01.04.2023 gültig
EG 313,3214,55
EG 414,0815,38
EG 515,9017,25
EG 617,9019,24
EG 720,8922,39
EG 822,4923,97
EG 923,7225,14

Die tarifvertraglichen Vereinbarungen können erstmalig mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.03.2024 gekündigt werden.

Eigene Meinung:

Der neue Tarifabschluss in der Zeitarbeit ist eine positive Entwicklung. Es ist wichtig, dass die Entgelte für Fachkräfte angehoben werden, um den wirtschaftlichen Umständen und dem Fachkräftemangel gerecht zu werden. Es ist jedoch auch wichtig, dass die Rentabilität der Zeitarbeitsunternehmen berücksichtigt werden muss, damit sie weiterhin erfolgreich arbeiten können. Insgesamt scheint der Abschluss ein guter Kompromiss zu sein, der sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber berücksichtigt.

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