Übertariflich geregeltes Einkommen nach IGZ-Tarifvertrag
Flexible Arbeitszeitmodelle (Voll- oder Teilzeit sowie Minijob)
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Flexibilisierung der Dienstplangestaltung durch Wunschfrei und Wunschdienste
Steuerfreie Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
Fahrtkostenbeteiligung möglich